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Neue Regeln für Attraktionsnutzung durch Besucher mit Behinderung


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Efteling hat kürzlich Änderungen an seinen Regeln für Parkbesucher mit einer Behinderung vorgenommen und will damit den Zugang dieser Menschen zu den Attraktionen des Parks erleichtern. In den Monaten zuvor hatte Efteling die Regeln noch verschärft - nach Kritik will der Park nun wieder einen Schritt zurückgehen.

Ausgangspunkt der Überlegungen und Anpassungen der letzten Monate war die ursprüngliche Situation, in der es Menschen mit einer Behinderung ohne gesonderten Nachweis möglich war, die Behinderteneingänge der Attraktionen zu nutzen. Dies hatte allerdings zum einen zur Folge, dass Besucher ohne Behinderung ebenfalls versuchten, diese Einrichtung zu nutzen und zum anderen ein Problem in der Sicherheit: Wie konnte Efteling immer davon ausgehen können, dass ein Besucher mit Behinderung die Attraktion auch selbstständig wieder verlassen kann, wenn es zum Beispiel zu einer Störung kommt?

Die ursprüngliche Regelung, mit der Efteling diese Situation verbessern wollte, beinhaltete, dass Parkbesucher mit Behinderung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen mussten, um die Behinderteneingänge nutzen zu können. Zudem bestand die Pflicht, dass diese Person beim Nutzen der Attraktionen eine Begleitung dabei haben musste, die bei einer eventuellen Evakuierung hätte helfen können.

Diese neue Regelung erwieß sich als wenig praktikabel, da es für viele Gäste auch zu umständlich war, sich eine solche Bescheinigung vor dem Parkbesuch zu besorgen. Auch ausländische Gäste hätten eventuell Probleme gehabt, wenn die Mitarbeiter vor Ort Probleme beim lesen der fremdsprachigen Bescheinigung gehabt hätten. Ein anderer Kritikpunkt war, dass Behinderte nun nicht mehr in der Lage gewesen wären, die Attraktionen des Parks alleine besuchen. Die Petition eines Efteling-Abonenten mit Behinderung hatte genau dieses Problem zum Gegenstand.

Nach den Beschwerden hat Efteling seine Regelung nun noch einmal angepasst. Eine ärztliche Bescheinigung ist nun nicht mehr notwendig. Stattdessen können Besucher nun eine sogenannte Faciliteitenkaart (dt. Einrichtungskarte) erhalten, nachdem sie eine Erklärung über ihre Behinderung eingereicht haben. Diese Erklärung muss nicht mehr durch einen Arzt bestätigt werden und kann selbstständig eingereicht werden. Das Formular, dass es auf Eftelings Website gibt, bietet zudem die Möglichkeit anzugeben, dass das Besuchen von Attraktionen nur mit einer Begleitperson möglich ist oder auch, dass das Besuchen der Attraktionen selbstständig möglich ist. Die Verantwortung für sichere Nutzung der Attraktion übernimmt damit also nun stärker der Parkbesucher mit der Behinderung, als noch zuvor.

Quelle:
Vijfzintuigen.nl: „Efteling past gehandicaptenbeleid aan“ (28.4.)

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